4. Strukturierung einer Projektfinanzierung
Bei der Strukturierung einer Projektfinanzierung geht es aus Darlehensnehmersicht um die Auswahl von Vertragspartnern und -inhalten, welche die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen und den Anforderungen des Darlehensnehmers möglichst vollumfänglich entsprechen. Zu diesem Zweck sind vier Arbeitsschritte erforderlich.
- Ermittlung des Kapitalbedarfs
- Definition praktikabler Sicherungsmechanismen
- Definition einer Rückführungsstrategie
- Auswahl der Kapitalgeber
Die genauen Anforderungen des Darlehensnehmers können sehr individuell ausfallen, setzen sich jedoch aus einer Kombination der nachfolgend aufgeführten Eigenschaften zusammen:
- Schonung des Eigenkapitals – Sofern Eigenkapital einen limitierenden Faktor für den Projektentwickler darstellt, sollte dessen Einsatz auf Projektebene minimiert werden. Da Banken in ihren Beleihungsausläufen eingeschränkt sind, bedeutet dies häufig die Hinzunahme nachrangiger Finanzierungsbausteine.
- Geschwindigkeit – Gerade bei der Ankaufsfinanzierung ist eine schnelle Kapitalzusage wettbewerbsentscheidend.
- Minimierung der Kapitalkosten – Ziel sind die geringstmöglichen Kosten der Finanzierung unter Berücksichtigung aller Bearbeitungsgebühren, Zinsen, Bereitstellungszinsen und auch evtl. anfallender (Vorfälligkeits-)Entschädigungen.
- Flexibilität – Kreditverträge sollten in Bezug auf Covenants, Auszahlungsvoraussetzungen, Tilgungsmöglichkeiten und Laufzeiten einen ausreichenden Handlungsfreiraum bieten, um auch bei unplanmäßigen Entwicklungen eine reibungslose Projektfortsetzung zu ermöglichen.
- Vermeidung von Konfliktpotentialen – Bei der Einbindung externer Kapitalgeber ist sicherzustellen, dass sich die Erwartungen und Interessen aller Parteien decken. Dies gilt insbesondere bei der Kombination verschiedener Finanzierungsbausteine. Sollte beispielsweise ein Mezzanine-Investor eine zweitrangige Grundschuld fordern, ist deren Zulässigkeit rechtzeitig mit dem erstrangigen Finanzierer abzustimmen.
- Ausschluss von Haftung – Im Falle eines Projektmisserfolgs sollten die wirtschaftlichen Folgen weitestgehend auf die Projektgesellschaft beschränkt werden (Non-Recourse). Gerade bei eigenkapitalreduzierten Projekten ist ein völliger Haftungsausschluss jedoch in der Regel nicht möglich. In diesem Falle bieten sich “Limited-Recourse”-Strukturen als Kompromisslösungen an. Hier übernimmt die Muttergesellschaft oder auch der Projektentwickler persönlich in begrenztem Ausmaß die Haftung für Verluste auf Projektebene oder auch nur für Teilrisiken wie Kostenüberschreitungen.
Die einzelnen Punkte stehen dabei zumeist im Konflikt zueinander und erfordern eine Priorisierung. So ist es unter gleichen Bedingungen beispielsweise kaum möglich, sowohl die Fremdkapitalkosten als auch den Eigenkapitaleinsatz zu minimieren.